Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Wird ein Hotelzimmer / Veranstaltungsraum bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.

  2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.

    1. Verpflichtung des Hotels ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
    2. Das reservierte Hotelzimmer steht dem Gast am Anreisetag von 14.00 Uhr bis zum Abreisetag 11.00 Uhr zur Verfügung. Eine spätere Abreise als 11.00 Uhr erfordert die Absprache mit dem Empfang am Vorabend: Bei Abreise bis 15.00 Uhr wird der halbe, bei Abreise nach 15.00 Uhr der volle Zimmerpreis berechnet.
    3. Reservierungen werden bis 18.00 Uhr aufrecht erhalten. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreisezeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, die Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
    4. Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen.
    5. Das Hotel ist bestrebt, bei technischen Defekten sofort Abhilfe zu schaffen. Minderung des vereinbarten Leistungspreises sind jedoch aufgrund solcher Defekte nicht möglich. Für Verluste und / oder Beschädigungen eingebrachter Gegenstände haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Gästefahrzeuge jeglicher Art – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist , soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
    6. Der Vertrag über die Nutzung von Tagungs- und sonstigen Veranstaltungsräumen beinhaltet lediglich die Nutzung dieser Räume. Tagungs- und Veranstaltungsräume stehen dem Veranstalter nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Werden die Räume länger benötigt bedarf dies der unverzüglichen Absprache mit dem Hotel.
    7. Hat das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt oder innerer Unruhe, kann es die Veranstaltung absagen; das Geltendmachen jeglicher Schadensersatzansprüche gegen das Hotel ist dabei ausgeschlossen.
    8. Bei gemeinsamen Essen (Menüs und Buffets) muß der Veranstalter dem Hotel drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn die genaue Teilnehmerzahl angeben. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl und wird dem Veranstalter vom Hotel in jedem Falle in Rechnung gestellt.
    9. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem Hotel und bei Bezahlung der hausüblichen Sevicekosten / Korkgeld möglich.
    10. Der Veranstalter haftet gegenüber dem Hotel in vollem Umfang für, durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Gäste, verursachte Schäden an Gebäude und Inventar, sofern der Vertragspartner nicht einen geringeren Schaden nachweist.
    11. Soweit das Hotel für den Veranstalter Fremdleistungen von Dritten vermittelt, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt das Hotel von Allen Ansprüchen Dritter frei.
    12. Das Hotel ist grundsätzlich bemüht, die Bereitstellung bestimmter Veranstaltungsräume und bestimmter Zimmer sicherzustellen. Sollte dies einmal nicht möglich sein, so behält sich das Hotel eine kurzfristige Änderung vor, ohne das dies Schadensersatzansprüche auslöst.
    13. Das Hotel behält sich das Recht vor, im Falle eines Systemfehlers, bei Überbuchung, technischen Gründen oder anderen Missverständnissen ein gleichwertiges, anderes Hotel zu buchen. In diesem Fall ist der Besteller berechtigt den Beherbergungsvertrag außerordentlich und sanktionslos aufzukündigen. Dies gilt nicht für Gruppenreisen/ Tagungen / Veranstaltungen.

  3. Nimmt ein Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne daß es auf den Grund der Verhinderung ankommt (*). Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden.

  4. Die Einsparungen betragen bei der Übernachtung 20%.

  5. Kann das Hotel das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zu Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.

  6. Dem Gast bleibt vorbehalten, nachzuweisen, daß dem Hotel durch die Nichtinanspruchnahme der Leistung kein oder ein niedrigerer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.

  7. Das Hotel hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. Sofern sich ein Rechenfehler ergibt, oder die Buchungsbestätigung einen Zahlendreher enthält, ist der Gast/ Kunde verpflichtet , den sich logisch und rechnerisch richtig ergebenden Betrag zu zahlen.

  8. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungsbereitsellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

  9. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

  10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschalarrangements werden nicht rückvergütet.

  11. Werden vom Gast im Hotelzimmer, oder in den Veranstaltungsräumen oder anderen Räumlichkeiten des Hotels Wertgegenstände, Geld, und geldwerte Papiere (Kreditkarten etc.) verwahrt, übernimmt das Hotel dafür keinerlei Haftung.

  12. Das Hotel bemüht sich Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen; Schadensersatzansprüche aus Unterlassung oder technischem Versagen sind jedoch ausgeschlossen.

  13. Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten.

  14. Für Gäste bestimmte Nachrichten sowie Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die unfreie Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

  15. Alle Vereinbarungen zwischen Besteller und Hotel sind grundsätzlich schriftlich abzufassen, bzw. schriftlich zu bestätigen. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter / Gast so haften beide gesamtschuldnerisch. Mündliche Nebenabreden haben keine Bindung.

  16. Bei Einstellung von Pferden haften wir nur im Rahmen der LVM- Tierhüter- Haftpflicht.

  17. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung.

  18. Gerichtsstand ist Soltau, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchuchung des Zimmers die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrages am Ort des Betriebes zu erbringen sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Kaufleuten oder Personen, die keinen allgemeinen deutschen Gerichtsstand haben, wird Soltau als Gerichtsstand vereinbart. Andernfalls gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(*) Gegen die Risiken eines Schadensersatzes im Krankheitsfall können Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Hierzu informieren wir Sie gerne.

Gut Landliebe